Anlässlich der Erstkonsultation, die gemäss entsprechendem Vermerk des Hausarztes ("vor 4 Tg") erst am vierten Tag nach der Auffahrkollision erfolgte, notierte Dr. med. L.________ lediglich, dass die Klägerin als Rücksitzbeifahrerin einen Auffahrunfall von hinten erlitten und sofort einsetzende Kopfschmerzen sowie ein Ziehen bis in die Mitte der HWS auf der linken Seite verspürt, Übelkeit aber verneint habe. Er verschrieb ihr Nisulid (entzündungshemmendes Medikament) sowie Magnesium.