Wie eingangs bereits festgehalten (E. 2.2), sind gerade im Bereich möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen infolge einer bei einem Unfall erlittenen HWS-Distorsion nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der ersten Phase von rund 24 bis 72 Stunden nach dem Unfall dessen Hergang und die anschliessend auftretenden Beschwerden möglichst genau und verifizierbar zu dokumentieren. Diesen Anforderungen würden selbst die ohnehin verspätet eingereichten handschriftlichen Notizen von Dr. med. L.________ aus dem Patientendossier der Klägerin kaum genügen. Anlässlich der Erstkonsultation,