Denn es mangelt vornehmlich am Nachweis einer möglichst umfassenden Befundaufnahme sowie der daraus abgeleiteten Diagnosen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Unfallereignis. Wenn aber schon die anfänglichen Unfallbeschwerden nicht detailliert erhoben wurden und demzufolge nicht nachgewiesen sind, kann auch kein Gutachten aufzeigen, ob und inwieweit die heutigen Beschwerden Folgen dieser (eben nicht nachgewiesenen) initialen Unfallbeschwerden sind.