Performance gänzlich habe verzichtet werden müssen und dass sie massiv unter Lärm- und Lichtempfindlichkeit, auf die ganze Wirbelsäule ausstrahlenden Nacken- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit gelitten habe. Ferner sollte Dr. med. L.________ bestätigen, dass der Bericht vom 22. Oktober 2015 die Behandlung vom 9. Juni 2009 betreffe und dass ab Juli 2009 die Beklagte die Federführung hinsichtlich der weiteren Behandlung übernommen habe. Von der Einvernahme von Dr. med. L.__