zusätzlichen Informationen zu den ursprünglichen Unfallbeschwerden zu erwarten wären. Im Übrigen bot die Klägerin die Befragung ihres Hausarztes selbst in der Replik nicht im Hinblick auf die Erstkonsultation und ihre in diesem Rahmen geklagten Schmerzen und Beeinträchtigungen sowie die ärztlichen Diagnosen an, sondern lediglich zum Nachweis ihrer Behauptung, wonach ihre Beschwerden in der Folge – nach dem 9. Juni 2009 – derart zugenommen hätten, dass sie praktisch gar nicht mehr habe aufstehen können, dass sie während der letzten Tage des Semesters nach den Präsentationen im Studium gefehlt habe, dass ihre Präsentation ihren Beeinträchtigungen habe angepasst und auf die vorgesehene