157 ZPO N 16). Infolgedessen ist keine willkürliche Beweiswürdigung anzunehmen, wenn das Gericht bei der Bewertung einer anerbotenen Zeugeneinvernahme berücksichtigt, dass die beweisbelastete Partei ohne Erklärung keinerlei weitere Beweismittel nennt, obgleich die zu beweisenden Umstände typischerweise dem zuverlässigeren Urkundenbeweis zugänglich sind (BGer-Urteil 5A_88/2020 vom 11.2.2021 E. 4.3.2). Die Zeugenaussage von Dr. med. L.________ vermag die fehlende medizinische Echtzeitdokumentation der Initialbeschwerden der Klägerin mittels Urkunden nicht zu ersetzen. Einerseits bliebe sie weitgehend auf identische Angaben wie bereits im Bericht vom 22. Oktober 2015 beschränkt.