157 ZPO bildet sich das Gericht seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise. Demnach hat es die Beweise frei und ohne Bindung an förmliche Beweisregeln zu prüfen. Es ist nicht an Hierarchien unter den Beweismitteln gebunden und einem bestimmten Beweismittel darf nicht im Voraus in allgemeiner Weise die Beweiseignung abgesprochen werden (BGer-Urteile 5A_88/2020 vom 11.2.2021 E. 4.3.2, 5A_113/2015 vom 3.7.2015 E. 3.2 und 5A_250/2012 vom 18.5.2012 E. 7.4.1; Guyan, Basler Komm., 3. Aufl. 2017, Art. 157 ZPO N 5). Dennoch ist anerkannt, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung Zeugenaussagen nicht zu den zuverlässigsten Beweismitteln gehören (BGE 118 Ia 28 E. 1c;