Am 15. Juli 2015 machte die Klägerin beim Bezirksgericht Luzern eine Teilklage anhängig und stellte folgende Anträge: 1. Die Beklagte habe der Klägerin aus dem Unfallereignis vom 6. Juni 2009 im Sinne einer Teilklage für Erwerbsausfall für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 15. April 2016, für Therapiekosten vom 1. Januar 2015 bis zum 15. April 2016 sowie für Anwaltskosten bis zum 15. April 2015 einen Betrag von Fr. 90'874.75 zuzüglich 5 % Zins seit dem 16. April 2016 zu bezahlen. 2. Eine Mehrforderung wird vorbehalten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.