Stammgrundstück wachsenden Bäumen und Sträuchern auf das benachbarte Grundstück (…). Es gehört zu den Verwaltungsaufgaben der Stockwerkeigentümergemeinschaft, die auf dem Grundstück gewachsenen Pflanzen unter der Schere zu halten bzw. nun die entsprechende gerichtliche Verpflichtung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, den Rückschnitt der einzelnen Gewächse innert 30 Tagen vorzunehmen, fristgerecht umzusetzen oder umzusetzen zu lassen, andernfalls die Kläger berechtigt sind, die angeordneten Rückschnitte im Rahmen einer Ersatzvornahme durch eine Fachperson vornehmen zu lassen. |