Wenn die Überschreitung des Eigentumsrechts von gemeinschaftlichen Teilen ausgeht, kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft im vom Nachbarn angehobenen Prozess passivlegitimiert im Sinne von Art. 712l ZGB sein. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Parteien sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke. A und B (nachfolgend: Kläger) beantragten, die beklagte Stockwerkeigentümergemeinschaft sei zu verpflichten, verschiedene auf deren Grundstück stehende Pflanzen auf die maximal zulässige Höhe zurückzuschneiden.