Tagesrapporten, Baujournalen oder einem tatsächlich ausgeführten Bauprogramm. Dies lässt sich im Prozess nicht durch das Beantragen einer Expertise ersetzen. Gerade was den Einsatz von Personal betrifft, kann mittels entsprechender Rapportierung bzw. Buchführung dokumentiert und entsprechend Aufschluss darüber gegeben werden, wer wann was gemacht hat und insbesondere auch, dass und inwieweit es sich um aufgrund eines Annahmeverzugs bzw. einer Bauablaufverzögerung notwendig gewordene Tätigkeiten handelte und nicht etwa um Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrags inklusive Bestellungsänderungen.