Mit K als Zeuge lässt sich (auch) dieser Beweis nicht führen (vgl. oben E. 2). Ob eine Bauzeit von 3 1/2 Monaten für ein Objekt wie das vorliegende erfahrungsgemäss üblich bzw. realistisch ist, ist zum einen bestritten und zum andern für die Frage nach einer verbindlichen Vereinbarung zwischen den Parteien nicht relevant, weshalb sich (auch) diesbezüglich eine Expertise erübrigt. Weiter wendet die Beklagte zu Recht ein, dass die Klägerin nicht substanziiert behauptet, dass und wie sie eine Bauzeit von 3 1/2 Monaten tatsächlich hätte einhalten können;