Zum anderen ist zwar unbestritten, dass die Klägerin für die Erstellung des Rohbaus für das EFH sowohl vor dem mit "Juli 2011" vereinbarten als auch vor dem tatsächlich im September 2011 erfolgten Baustart mit einer Bauzeit von 3 1/2 Monaten geplant und kalkuliert hat und dies den Beklagten in Form der Übermittlung ihrer ursprünglichen und revidierten Bauprogramme zur Kenntnis gebracht hat (vgl. Art. 93 Abs. 1 SIA-Norm 118). Das Bauprogramm des Unternehmers dient der Information der Bauleitung über den Arbeitsplan des Unternehmers. Es entbindet den Unternehmer nicht von der Einhaltung der vertraglichen Fristen.