noch in der SIA-Norm 118 (vgl. etwa Art. 58 Abs. 2, 59, 84 ff., 94 und 97 der Norm) findet sich eine hinreichende Anspruchsgrundlage für eine Mehrvergütung des Unternehmers bei "Bauablaufstörungen" (ausführlich Hauck/Rebmann, a.a.O., S. 427-431). Die Lehre geht von einer Gesetzeslücke aus, die das Gericht zu füllen habe (Art. 1 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs [ZGB; SR 210]). Sie hält – etwa in "erweiternder Auslegung" von Art.