Im Hinblick auf einen allfälligen Prozess und dem ihm dort obliegenden Nachweis des Mehraufwands und des Kausalzusammenhangs zwischen der Mitwirkungspflichtverletzung bzw. dem Annahmeverzug und den unmittelbaren Folgen (Bauerschwernis) und mittelbaren Folgen (Bauzeitverlängerung) ist der Unternehmer indes gut beraten, die Umstände nach Eintritt der Störung zeitnah zu dokumentieren, etwa mittels Tagesrapporten, Baujournalen oder einem tatsächlich ausgeführten Bauprogramm. Dies lässt sich im Prozess nicht durch das Beantragen einer Expertise ersetzen. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig.