Ausserdem lege sie Auszüge aus den Erfolgsrechnungen 2014/15 bis 2016/17 sowie interne Aufstellungen zu anderen Projekten auf, welche von der hausinternen Entwicklungsabteilung der Klägerin entwickelt und von der hausinternen TU-/GU-Abteilung ausgeführt worden seien. Gemäss den Ausführungen der Klägerin könne den Ersteren entnommen werden, dass die durchschnittliche gesamte Gewinnmarge der Klägerin 0,92 % betrage und den Letzteren, dass sie bei vergleichbaren Projekten in den letzten sieben Jahren Gewinne von 2,4 - 17,2 % habe erwirtschaften können. Ausserdem habe die Klägerin die Befragung ihres Mitarbeiters E als sachverständigen Zeugen und ein Gutachten zu diesem Thema beantragt.