Damit ist die Berufung auch in diesem Punkt abzuweisen. 5.5. Zusammenfassend erweist sich das vorinstanzliche Urteil zu den Pflanzen in sämtlichen angefochtenen Messbereichen im Ergebnis als richtig, was zur Abweisung der Berufung und der mit ihr gestellten Anträge führt. |