Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal geregelt, was zu unterschiedlichen Definitionen der Baubegriffe führte. Deshalb wurden mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) die wichtigsten Baubegriffe vereinheitlicht, darunter auch der Begriff des "gewachsenen Bodens". Die neue, einheitliche Begrifflichkeit in den Planungs- und Baugesetzen jener Kantone, die dem Konkordat beigetreten sind, lautet wie folgt (vgl. z.B. § 112a Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes Kanton Luzern [PBG/LU; SRL Nr. 735], in Kraft seit 1.1.2014 [vgl. dazu sowie zu den Auswirkungen auf die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften LGVE 2016 IV Nr. 1];