O., S. 206 f.). Primär ist dabei an den Fall zu denken, dass eine Terrainveränderung lange Zeit zurückliegt. Nach einer gewissen Zeit muss der veränderte Boden nunmehr als "natürlich gewachsen" gelten. Fraglich ist jedoch, wie lange eine Terrainveränderung zurückliegen muss, um unbeachtlich zu werden. Roos postuliert diesbezüglich eine analoge Anwendung baurechtlicher Vorschriften auf Pflanzen (Roos, a.a.O., S. 207). Zu diesen baurechtlichen Vorschriften ist vorab was folgt festzuhalten: Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal geregelt, was zu unterschiedlichen Definitionen der Baubegriffe führte.