Eine künstliche Veränderung des Bodens soll dem Nachbarn nicht zum Nachteil gereichen. Der Schutz vor zu hohen Pflanzen soll nicht durch eine Aufschüttung des Terrains, auf welche der Nachbar keinen Einfluss nehmen kann, eingeschränkt werden (Roos, a.a.O., S. 204 mit Hinweisen). 5.3.3. Der Grundsatz, wonach bei künstlichen Veränderungen des Pflanzengrundstücks vom hypothetischen Niveau des gewachsenen Bodens aus zu messen ist, gilt indes nicht ohne Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen hat der veränderte Boden als natürlich gewachsen zu gelten, mit der Folge, dass die Terrainveränderung bei der Messung der Höhe nicht mehr berücksichtigt wird (Roos, a.a.O., S. 206 f.).