O., S. 204). 5.3.2. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Höhe nur dann vom Fuss der Pflanze aus zu messen, wenn es sich um natürlich gewachsenen Boden handelt. Wurde der Boden dagegen künstlich aufgeschüttet, soll nicht das aufgeschüttete, sondern das mutmassliche Niveau des ursprünglichen, gewachsenen Bodens am Standort der Pflanze massgebend sein. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird also zur Höhe der Pflanze hinzugerechnet. Dieser Messweise liegen Gerechtigkeitsüberlegungen zugrunde: Eine künstliche Veränderung des Bodens soll dem Nachbarn nicht zum Nachteil gereichen.