7.4. Zu prüfen bleibt, ob die Erstreckung einmalig anzuordnen ist. Die Frage, ob eine erstmalige oder eine einmalige, definitive Erstreckung zu gewähren ist, ist aufgrund einer Abwägung der Interessen der Parteien im Einzelfall zu beantworten, weshalb nicht allgemein von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgegangen werden kann (BGer-Urteil 4A_62/2010 vom 13.4.2010 E. 6.1.2). Wie erwähnt, steht dem Gericht bei der Festlegung der Art und Dauer der gewährten Erstreckung ein grosser Ermessensspielraum zu. Gewährt es dem Mieter bloss eine einmalige Erstreckung, so hat es im Urteil zu begründen, weshalb es eine zweite Erstreckung ausschliesst (BGer-Urteil 4A_386/2014 vom 11.11.2014 E. 4.3.2).