Aufgrund der 13-jährigen Dauer des Mietverhältnisses, des nachvollziehbar geschilderten aufgebauten Kundenstamms namentlich aus der nahen Umgebung sowie der ebenfalls nachvollziehbar geschilderten Schwierigkeit, innert der verbleibenden Zeit von sechseinhalb Monaten in einem näheren Umkreis eine für das Geschäft des Beklagten geeignete und finanziell tragbare Ersatzräumlichkeit zu finden, ist von einem Härtefall im dargelegten Sinne auszugehen. Zu den Suchbemühungen ist festzuhalten, dass diese zwar einerseits für die besagte Zeitdauer sehr spärlich ausgefallen sind, dass aber andererseits zu beachten ist, dass der Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht vom 25. Mai