(…) Nachdem er zuvor lediglich eine kurze Liste aus seiner Sicht ungeeigneter Mietobjekte aufgelegt hatte, reichte er mit der Duplik eine Suchanfrage ein, welche für Gewerberäume in Luzern 106 Treffer ergeben hatte, und machte geltend, dass keines dieser Objekte in Frage komme, da es sich praktisch ausschliesslich um Ladenlokale, Restaurants, Bars oder Kosmetikstudios handle. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich gab er eine Liste neuer Such-bemühungen zu den Akten und führte aus, die besagten sechs Räumlichkeiten seien nicht infrage gekommen, weil sie entweder für Sporteinrichtungen nicht geeignet seien, nur an Handwerker vermietet würden oder für ihn finanziell