Am 14. Dezember 2015 kündigte der Kläger dem Beklagten die Räumlichkeiten für den Trainingsraum auf den 30. Juni 2016 wegen Eigenbedarf. Weiteren Mietern von Räumlichkeiten in der Liegenschaft des Klägers wurde am 14. Dezember 2015 und am 16. Dezember 2015 jeweils ebenfalls auf den 30. Juni 2016 wegen Eigenbedarf und somit aus dem nämlichen Grund gekündigt. Der Kläger beruft sich weiter auf die Studien der M für die Aufstockung, den Umbau des 1. und 2. Obergeschosses und des Palettenlagers sowie die Vorstudien der N AG für die Ausstellung Dach und EG sowie ein neues Treppenhaus. Bereits im Juli 2013 wurde von der O GmbH ein Konzept für die Sanierung des Flachdachs erstellt.