Im Juli 2013 sei dann ein Sanierungskonzept für den Ersatz des Flachdaches erstellt worden. Im November 2016, also erst rund ein Jahr nach der Kündigung, seien Variantenstudien (nur) für eine mögliche Dacherweiterung erstellt worden und der Kläger habe in einer E-Mail vom 29. November 2016 festgehalten, sie müssten in den nächsten drei Monaten entscheiden, ob und wie in Luzern zusätzlich Platz geschaffen werden solle. Wann das mittlerweile offenbar hängige Baugesuch eingereicht worden sei, trage der Kläger nicht vor. Aus den aufgelegten Belegen ergebe sich, dass die Einreichung im Jahr 2017 erfolgt sei.