271 Abs. 1 OR anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst (E. 5.3.1). 2. Eine Kündigung, die der Vermieter zutreffenderweise damit begründet, er wolle die Mietsache für eigene Bedürfnisse verwenden, ist grundsätzlich zulässig. Für die Frage, ob eine Kündigung legitim ist oder nicht, ist der Begriff des Eigenbedarfs nicht eng zu fassen (E. 5.4). 3. Erstreckung des Mietverhältnisses (E. 7). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Beklagten mit Urteil vom 1. Oktober 2019 abgewiesen (BGer-Urteil 4A_284/2019 vom 1.10.2019).