Es folgten Replik (14.1.2015) und Duplik (10.2.2015). Mit Verfügung vom 17. Juli 2015 fällte die Instruktionsrichterin einen Beweisentscheid. Am 20. Oktober 2015 fand eine Instruktionsverhandlung statt, an welcher mit A eine Parteibefragung und mit C sowie D je eine Zeugenbefragung durchgeführt wurden. Mit Verfügung vom 18. November 2015 wurde ein Gutachten betreffend Baumängel und ein gerichtliches Erläuterungs- bzw. Ergänzungsgutachten zum Gutachten angeordnet. Am 15. Februar 2016 folgten die Gutachteraufträge. Die Parteien nahmen anschliessend an zwei Begehungen mit dem Gutachter teil.