Auch für sie sei der Nichteintretensentscheid überraschend gekommen, nachdem bereits ein doppelter Rechtsschriftenwechsel, eine Instruktionsverhandlung sowie zwei Begehungen stattgefunden hätten. Grundsätzlich sei sie daran interessiert, dass die vor der Vorinstanz hängige Klage rasch beurteilt und materiell entschieden werde. 5. 5.1. Im BGer-Urteil 4A_134/2016 vom 11. Juli 2016 hat das Bundesgericht die Hauptargumentation der Streitverkündungsklägerin gestützt. In E. 1.3 führte es betreffend den konkret von ihm zu beurteilenden Fall aus: "…