3. Dem Erlass eines gerichtlichen Verbots auf einer Strasse im Privateigentum kann der Umstand entgegenstehen, dass sie öffentlich erklärt wurde. Die Beurteilung dieser öffentlich-rechtlichen Frage erfolgt im Zivilverfahren vorfrageweise. Rechtliche Voraussetzungen für die Öffentlicherklärung einer im Privateigentum stehenden Strasse im Kanton Luzern (E. 7). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Einzelrichter des Bezirksgerichts erliess mit Entscheid vom 30. Oktober 2013 auf Gesuch der Grundeigentümerin (nachfolgend Klägerin) ein Fahr- und Betretungsverbot auf Grundstück Nr. z. Dieses tangiert die Y-Strasse, welche über das besagte Grundstück verläuft.