Auf diesen Umstand wurde – neben den Tatsachen, dass auch dysplasiefreie Zuchttiere Träger der Erbkrankheit sein können und dass neben der genetischen Veranlagung auch die Aufzucht und Haltung eines Hundes einen Einfluss zumindest auf die Ausprägung der Dysplasie hat – in der Sendung nicht hingewiesen. Vielmehr war diesbezüglich im Bericht lediglich von Versprechungen und Anpreisungen der Klägerin auf deren Homepage die Rede und es wurde der Eindruck vermittelt, sie könnten aufgrund der Tatsache, dass A an ED leide, nicht richtig sein, und damit der Eindruck, die Klägerin züchte entgegen ihren Angaben mit kranken Hunden (ausführlich oben E. 6.4).