Entgegen der Auffassung der Beklagten ändert daran auch die im Bericht erfolgte Äusserung der Käuferin Y, wonach A gestützt auf den Gesundheitszustand der Elternhunde sehr gesund sein müsste, nichts. Wie die Klägerin zu Recht geltend macht, wird dadurch der dem Zuschauer nach dem eben Gesagten vermittelte Eindruck, bei den Angaben der Klägerin betreffend Dysplasiefreiheit der Eltern von A handle es sich um blosse und überdies unwahre Anpreisungen, vielmehr noch verstärkt.