dysplasiefreie Elterntiere anpreise bzw. verspreche. Es trifft zwar zu, dass die Beklagte, wie sie dies in ihrer Berufung geltend macht, in der Sendung vom x. Januar 2012 nicht explizit behauptete, die Klägerin züchte mit kranken Hunden, und ihr dies auch nicht explizit unterstellte. Wie dargelegt, wurde dem Durchschnittszuschauer mit der undifferenzierten und verkürzten Darstellung im Bericht aber der Eindruck vermittelt, es bestehe ein Widerspruch zwischen der Tatsache, dass A an einer Erbkrankheit leidet, und dem als blosses Versprechen bzw. als blosse Anpreisung der Klägerin dargestellten Umstand, dass beide Elterntiere gesund seien.