Was die Beklagte dagegen vorbringt, verfängt nicht. In der Sendung vom x. Januar 2012 wurde nicht auf die Tatsache hingewiesen, dass B und C, die Elterntiere von A, ellbogendysplasiefrei sind (Röntgenbefunde), obwohl die Klägerin die Redaktion des "Kassensturz" gemäss unbestrittener Feststellung der Vorinstanz vorgängig über diesen Umstand informiert hatte bzw. dieser Umstand der zuständigen Redaktion bereits vor der Sendung bekannt war, was ebenfalls unerwähnt blieb. Im Bericht wurde stattdessen was folgt ausgeführt: "(…) Kranke Tiere dürfen laut Züchterverband nicht zur Zucht verwendet werden.