Diese allgemeinen Ausführungen sind nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass im Bericht die Dysplasie zwar zutreffend als Erbkrankheit bezeichnet wird, weitere Faktoren für das Auftreten und insbesondere für die Ausprägung der Krankheit wie Überbelastung bzw. Überforderung oder Überfütterung aber unerwähnt blieben, und dass diese Faktoren dem kritischen Zuschauer auch aus den Ausführungen der Käuferin von A und dem Anblick des (unbestrittenermassen nicht überfüttert erscheinenden) Hundes nicht ohne weiteres erkennbar werden. Richtig ist auch, dass in der nachfolgenden Studiodiskussion die Hintergründe der Krankheit bzw. des "Mangels" nicht thematisiert werden.