Die Vorinstanz hat zu Recht festgehalten, dass die Darstellung der Problematik von Dysplasieerkrankungen bei Hunden und der Hinweis auf die Vererbung als massgebliche Ursache dieser Defizite mit Blick auf berechtigte Anliegen des Konsumenten- und des Tierschutzes eindeutig dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit unterliegen. Weiter hat die Vorinstanz zu Recht festgehalten, dass es in diesem Zusammenhang prinzipiell im öffentlichen Interesse liegt, über den Erwerb eines an Dysplasie leidenden Hundes bei einer bestimmten Züchterin zu berichten.