Im April 2012 thematisierte der "Kassensturz" im Rahmen einer Sendung zum Thema "Erbkrankheiten bei Tieren" die Hundezucht der Klägerin erneut. Beide Sendungen waren in der Folge auf der Internetseite des "Kassensturz" abruf- und einsehbar. Im September 2012 bestätigte das Bezirksgericht im Massnahmeverfahren die zuvor ergangenen superprovisorischen Entscheide, mit denen der Beklagten bis auf weiteres verboten worden war, im "Kassensturz" und in der Radiosendung "Espresso" Berichte im Zusammenhang mit der Klägerin und ihrer Hundezucht auszustrahlen.