| | Entscheid: | Im Januar 2012 wurde in der Sendung "Kassensturz" des Schweizer Radio und Fernsehens SRF (Beklagte) im Rahmen der Serie "Kassensturz - ganz tierisch" mit dem Themenschwerpunkt "Wer haftet bei Unfällen und Schäden?" ein Beitrag über die aus der Zucht der Klägerin stammende, an Ellbogendysplasie (ED) leidende Hündin A ausgestrahlt. Im Bericht wurde kurz die Homepage der Klägerin eingeblendet. Im nachfolgenden Studiogespräch zwischen dem Moderator und einem Experten wurde ebenfalls auf die Zucht der Klägerin Bezug genommen. Im April 2012 thematisierte der "Kassensturz" im Rahmen einer Sendung zum Thema "Erbkrankheiten bei Tieren" die Hundezucht der Klägerin erneut.