Die Klägerin hat vor Bezirksgericht gute Gründe dafür vorgebracht, dass sie die verlangte Zahlung von Fr. 47'110.40 im Umfang von Fr. 19'139.55 verweigert und im Umfang von Fr. 27'970.85 auf ein Sperrkonto eingezahlt hatte. Nach eigener Darstellung der Beklagten stellte die Klägerin im März 2004 fest, dass die Beklagte das Raumgewicht für die Umrechnung von Tonnen in Kubikmeter ohne Benachrichtigung der Klägerin verändert hatte. Die Beklagte räumte ein, dass die von der Klägerin gerügten Abweichungen in der Tat teils auffällig waren und wohl auf fahrlässige Messungen zurückzuführen gewesen seien.