Bei den Parteien handelt es sich um zwei im Bereich der Ausbeutung bzw. der Aufbereitung und des Transports von Sand- und Kiesmaterialien tätige Unternehmen. Mit Kiesliefervertrag vom 20. März 2003 verkaufte die Beklagte der Klägerin die Gesamtmenge von 540'000 m3 Kies, aufgeteilt in Abbauphase 1 (150'000 m3 gemäss bestehender Abbaubewilligung, verteilt auf drei Jahre à 50'000 m3) und in Abbauphase 2 (390'000 m3 nach Erhalt der Abbaubewilligung, verteilt auf sechs Jahre à 65'000 m3). Die Beklagte verpflichtete sich, die genannten Mengen zu festgelegten, teuerungsbereinigten Preisen zu liefern.