Im Lichte dieser Ausführungen ist der Schluss der Vorinstanz, eine künftige Reallohnerhöhung von durchschnittlich 0,65 % als höchst wahrscheinlich anzunehmen, nicht zu beanstanden. Daran vermag auch das Argument der Beklagten nichts zu ändern, es fehle der Stadt Luzern an Geld, weshalb sie zum Sparen gezwungen sei und die Pflegemitarbeitenden der Stadt Luzern künftig mit keinen generellen Lohnerhöhungen rechnen könnten. Diese Sicht blendet einerseits aus, dass primär nicht die Nominallöhne, sondern die Reallöhne massgebend sind. Andererseits greift sie zu kurz, da sie bloss auf die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Luzern Bezug nimmt.