Damit können die Durchschnittszahlen der Jahre 1976 bis 2015 durchaus als Indikator für die Bestimmung der Reallohnentwicklung im Pflegebereich herangezogen werden. Die von der Vorinstanz errechneten 0,65 % liegen unter der aufgezeigten Reallohnentwicklung der Jahre 1976 bis 2015. Die 0,65 % liegen auch unter der für den Haushaltschaden generell zugestandenen Reallohnerhöhung von 1 %. Im Lichte dieser Ausführungen ist der Schluss der Vorinstanz, eine künftige Reallohnerhöhung von durchschnittlich 0,65 % als höchst wahrscheinlich anzunehmen, nicht zu beanstanden.