Die Rente dauert bis Alter 64. Aufgrund der in der Vergangenheit gewährten durchschnittlichen Nominallohnerhöhungen ist der Schluss der Vorinstanz durchaus nachvollziehbar, dass die Klägerin auch in den 18 Jahren von Alter 46 bis Alter 64 von einer solchen Lohnerhöhung hätte profitieren können. Wie eingangs erläutert, ist allerdings nicht primär der künftige Nominallohn, sondern der Reallohn massgebend. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Reallöhne wegen negativer Teuerung zurzeit mehr steigen als die Nominallöhne. So stiegen die Nominallöhne im Jahr 2015 (Frauen und Männer) um durchschnittlich 0,4 % und die Reallöhne wegen der negativen Teuerung von -1,1 % um durchschnittlich 1,5 %.