Damit ist erstellt, dass im Pflegebereich der Stadt Luzern in den Jahren 2003 bis 2013 eine durchschnittliche Nominallohnerhöhung von 0,65 % pro Jahr gewährt wurde. Wie eingangs erwähnt, kann gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts – aufgrund der konkreten Umstände – auf die künftige hypothetische Lohnentwicklung geschlossen werden. Konkret ist erstellt, dass die Klägerin in ihrem Berufsfeld in den letzten 10 bis 13 Jahren in den Genuss von durchschnittlichen Nominallohnerhöhungen von 0,65 % gekommen wäre. Die Klägerin wurde am 28. April 2016 46 Jahre alt. Die Rente dauert bis Alter 64.