Gleiches gilt für den Ersatz der von der Beklagten demontierten alten Einrichtungen und Installationen. Der Kostenvoranschlag führt unter der Rubrik "Wiederherstellung" etwa komplett neu und nach den gültigen Installationsvorschriften zu erstellende Elektroinstallationen mit neuem Installationskonzept, neuer Steuerung und energieeffizienten Leuchtmitteln, eine komplett neu zu erstellende Wärmeverteilung/Erschliessung der Heizkörper/Wärmemessung und den Ersatz sämtlicher Innentüren zur Erfüllung der gültigen Vorschriften bezüglich Brand- und Schallschutz auf. Bei solchen Ersatzanschaffungen würde überdies der Zustandswert die obere Grenze der Haftung bilden.