eine analoge Regelung, ebenfalls unter ausdrücklichem Hinweis auf die Sonderregelung der Stadt Luzern. Wie bereits ausgeführt, war es der Wille des Gesetzgebers, dass die Gemeindeschreiberfunktionen in der Stadt Luzern (mit ihrer besonderen Organisation) auf verschiedene Personen, namentlich auch auf den städtischen Teilungsschreiber und dessen Substituten ausgeweitet werden konnten. Das hat der Stadtrat von Luzern denn auch getan, indem er nicht nur einen Teilungsschreiber, sondern auch einen Teilungsschreiber-Substituten gewählt hat.