Dass der letztere Erlass bis zum Inkrafttreten des neuen Beurkundungsgesetzes vom 8. Mai 1944 (aBeurkG 1944; gültig ab 1.1.1945) in Kraft war, ergibt sich aus der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 21. September 1942 zu einem Gesetzesentwurf über die öffentlichen Beurkundungen (Verhandlungen des Grossen Rates 1942, S. 104). Dieser Botschaft und auch der Literatur (vgl. u.a. Burri, Öffentliche Beurkundung nach luzernischem Recht, Aarau 1967, S. 31) ist zu entnehmen, dass im Jahre 1942 der Zustand des Beurkundungswesens im Kanton Luzern unbefriedigend war, weil sich einerseits die Zuständigkeit der Urkundspersonen und die Form der Beurkundung aus verschiedenen Erlassen