Das Bundesgericht hat festgehalten, die Statistiken würden zeigen, dass diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau bisher nicht vollständig hätten beseitigt werden können. Eine Angleichung der statistischen Werte bezüglich der nicht zu rechtfertigenden Unterschiede hätte nur zu erfolgen, wenn davon auszugehen wäre, die Geschädigte hätte ohne Unfall eine Arbeitsstelle gefunden, an der sie keiner Diskriminierung ausgesetzt gewesen wäre oder an der sie sich gerichtlich erfolgreich gegen eine allfällige Diskriminierung zur Wehr hätte setzen können.