Kieser/Landolt, Unfall - Haftung - Versicherung, Zürich/St. Gallen 2012, § 22 N 1625 mit Hinweisen). Die Beklagte hat diesbezüglich vorinstanzlich pauschal einen Abzug von 10 % des Bruttoerwerbseinkommens (was einem Betrag zwischen Fr. 3'711.60 und Fr. 6'734.20 jährlich entspreche) gefordert, nachdem sie ihren ursprünglichen Berechnungen noch einen solchen von lediglich 5 % zugrundegelegt hatte.