8.2.3. 8.2.4. Den Berechnungen des Gerichtsgutachtens wurden ausdrücklich nur die Löhne von Frauen zugrunde gelegt und festgehalten, dass Männer rund einen Fünftel (20,58 %) mehr verdienen würden. Im Unterschied zum oben erwähnten Bundesgerichtsurteil, wo vom Medianlohn ausgegangen worden ist, wurde vorliegend gestützt auf die letzten Jahre der Durchschnittslohn erhoben. Entsprechend dürften sich die früher noch höheren Lohnungleichheiten auf die Einkommenszahlen ausgewirkt haben. Zudem laufen aktuell hohe Anstrengungen, den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit durchzusetzen (Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV;